Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf aus Hamburg zur Änderung der Mietpreisbremse am vergangenen Freitag zugestimmt. Die Neuerungen betreffen vor allem Zwischenvermietungen und möblierte Wohnungen.
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Änderung der Mietpreisbremse zugestimmt. Mit der Änderung an der Mietpreisbremse will die Stadt Hamburg Schlupflöcher in der bisherigen Regelung schließen. Die Mietpreisbremse, die zum ersten Mal 2015 eingeführt wurde, soll in Zukunft noch mehr Mieter*innen vor Wucherpreisen schützen.
Was ist neu an der Mietpreisbremse?
Diesen Änderungen hat der Bundesrat für die Mietpreisbremse in Hamburg zugestimmt:
- Die Mietpreisbremse gilt nun auch bei Zwischenmieten, wenn diese länger als sechs Monate laufen. Genauso betroffen sind sogenannte Kettenverträge, bei denen zwischen Vermieter*in und Mieter*in mehrere befristetet Kurzzeitmieten nacheinander vereinbart werden.
- Ein Mietaufschlag für möblierte Wohnungen muss in Zukunft von der Kaltmiete getrennt erkenntlich sein. So kann der Betrag für die reine Miete mit der ortsüblichen Miete verglichen werden. Der Möblierungszuschlag darf monatlich außerdem nicht höher sein als ein Prozent des Zeitwerts zu Beginn des Mietvertrags. Der Zeitwert wiederum ist der Kaufpreis minus fünf Prozent pro vergangenem Jahr.
Die Reform soll Schlupflöcher in der Mietpreisbremse schließen. „Eine gezielte Umgehung der Mietpreisbremse durch möblierte Vermietungen oder kurze Vertragslaufzeiten nehmen wir nicht mehr länger hin”, sagt Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen dazu in einer Pressemitteilung des Hamburger Senats.
Was, wenn ich zu viel Miete bezahle?
Die aktuelle Mietpreisbremse in Hamburg gilt seit 2020. Nach ihr darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Wie hoch genau dieser Betrag ist, lässt sich im Mietenspiegel nachschauen.
Mieter*innen, die zu viel zahlen, müssen selbst aktiv werden und ihre*n Vermieter*in rügen. Passiert das innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses, können sie für den gesamten Zeitraum eine Rückerstattung zu bekommen.
Die durchschnittliche Miete in Hamburg pro Quadratmeter lag im ersten Quartal 2023 bei über 12 Euro. Bei Neuvermietungen ist dieser Betrag oft noch höher.
Jule Ahles, Jahrgang 1999, aufgewachsen in Oberfranken, hat sich schon oft in der Küche die Haare gewaschen: In ihrer Stuttgarter WG war dort die Dusche untergebracht – Schwaben eben. Sie studierte dort “Crossmedia-Redaktion” und arbeitete beim SWR für das “Nachtcafé”. Bei einem Praktikum beim Magazin “Audimax” in Nürnberg schmiss Jule zusammen mit zwei weiteren Praktikantinnen die Redaktion. In ihrer Freizeit hält sie beim Faustballtraining Bälle in der Luft und erkundet mit dem Gravelbike begeistert die Umgebung von Hamburg – auch dabei gibt es gelegentlich eine kalte Dusche.