Nach erneuter Revision hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden: Das G20-Protestcamp wird verboten. Weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen – die letzte Instanz wäre nun das Bundesverfassungsgericht.
Der Rechtsstreit um das von G20-Gegnern geplante Protestcamp im Hamburger Stadtpark ist wohl entschieden. Nachdem das Verwaltungsgericht am Freitag die Aktion noch erlaubte, hat das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung wieder gekippt.
Als Begründung führten die Richter an, dass es sich in der Gesamtbetrachtung des Camps um “keine grundrechtlich geschützte Versammlung” handle. Auch ergebe sich aus dem vorgelegten Konzept nicht, warum die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Meinungsäußerung “rund um die Uhr” öffentlichkeitswirksam präsentieren müssen. “Dem Vorleben einer ‚alternativen‘ Lebensweise”, so das Oberverwaltungsgericht, “komme hier für sich genommen kein versammlungsrechtlicher Kundgabecharakter zu.”
Keine Rechtsmittel möglich
Gegen diese Entscheidung können die G20-Gegner keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Die letzte Möglichkeit wäre eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Hier müsste dann grundsätzlich geklärt werden, ob ein Camp nicht doch verfassungsrechtlich eine Versammlung ist.
In den sozialen Netzwerken setzen sich die G20-Gegner weiterhin für Camps ein und starteten einen Aufruf zur Bettenbörse auf St.Pauli während des Gipfels:
In Hamburg setzt man sich weiter für die 2 Camps ein.
Und viele Hamburger öffnen ihre Türen für den Protest: https://t.co/1uESpLmk78 #NoG20 pic.twitter.com/fqTLRh47gM— #NoG20 Info Hamburg (@G20HH2017) 23. Juni 2017
rob
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