Mehrere Rohre in einem Fernwärmenetz.
Der Fernwärmeausbau in Hamburg schreitet voran. Foto: pixabay

Der Rückkauf des Hamburger Fernwärmenetzes wird sich voraussichtlich um ein paar Monate verzögern. Der Grund für den Aufschub: Vattenfall will den Rückkauf von der EU-Kommission prüfen lassen, so Umweltsenator Kerstan.

Am Mittwochmorgen gab Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan von den Grünen bekannt, dass sich der Rückkauf des Fernwärmenetztes durch die Stadt um ein paar Monate verzögert. Das werde vermutlich erst im März passieren, teilte Kerstan dem Radiosender NDR 90,3 mit. Grund dafür sei, dass der Energiekonzern Vattenfall von der EU-Kommission klären lassen will, ob der Rückkauf eine verbotene staatliche Beihilfe darstelle.

Auch die Umweltbehörde stehe wegen der Angelegenheit mit der EU-Kommission in Kontakt. Derzeit gebe es noch kein abschließendes Urteil, Kerstan ist aber zuversichtlich, dass es bis März 2019 zu einer Entscheidung kommt. Gegenüber der dpa sagte er: „Wir haben einen Vertrag geschlossen, an den sich beide Seiten halten wollen. Dann zur EU-Kommission zu gehen und zu fragen, ob das eigentlich rechtmäßig sei, ist schon eine merkwürdige Idee.“

Vattenfall bestreitet, für den Aufschub verantwortlich zu sein. Per Twitter teilte der Energiekonzern mit, dass allein die Stadt für die Prüfung des Verkaufs durch die EU-Kommission verantwortlich sei.

Nach einem Volksentscheid im Jahr 2013 muss die Stadt Hamburg das Fernwärmenetz übernehmen. Sie hält bereits jetzt 25,1 Prozent der Fernwärmegesellschaft. Der Rückkauf war ursprünglich für den ersten Januar 2019 geplant.

Laut europäischem Unionsrecht entscheiden folgende Fragen
über die Zulässigkeit von staatlicher Beihilfe:

– Haben staatliche Behörden Beihilfe zu Vorzugsbedingungen usw. gewährt (z.B. in Form von Zuschüssen, Steuerbefreiung etc.) ?

– Könnte die Beihilfe den zwischenstaatlichen Handel in der EU beeinträchtigen?

– Handelt es sich um selektive Beihilfe, die bestimmte Unternehmen und Wirtschaftszweige oder Unternehmen in bestimmten Regionen  bevorzugt?

– Gab es aufgrund der Beihilfe Wettbewerbsverzerrungen oder sind diese zu erwarten?