Am 26. Mai 2019 wählen Hamburger nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die Bezirksversammlungen. Ob ihr wahlberechtigt seid und was ihr noch über die Bezirkswahlen wissen müsst, erklärt euch FINK.HAMBURG.

Termine und Fristen

  • 05.05.2019  Ankunft der Wahlunterlagen
  • 07.05.2019  Website Launch du-bist-entscheidend.de
  • 24.05.2019  Letzter Tag, um die Briefwahl zu beantragen
  • 26.05.2019  Zwischen 8 bis 18 Uhr Europawahl und Bezirkswahlen

Wer ist wahlberechtigt?

Bei den Bezirkswahlen sind alle Einwohner eines Bezirkes wahlberechtigt, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen. Die sieben Hamburger Bezirke sind Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek. Dieses Jahr sind insgesamt 1,4 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden zwischen dem 18. April und dem 05. Mai verschickt. Wenn ihr noch keine Wahlunterlagen erhalten habt, müsst ihr euch bei der jeweiligen Wahldienststelle eures Bezirkes melden.

Die Aufgaben der Bezirksversammlungen

Die Hauptaufgabe der Bezirksversammlungen ist es, die regionalen Interessen der Hamburger zu vertreten. Außerdem kontrollieren die Bezirksversammlungen die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes und können bindende Beschlüsse fassen. Die Mitglieder der Bezirksversammlungen engagieren sich ehrenamtlich und werden auf fünf Jahre gewählt.

Wer steht zur Wahl?

Bei den Bezirksversammlungswahlen stehen insgesamt 1.540 Kandidierende in 54 Wahlkreisen und sieben Bezirken zur Wahl. Es wird zwischen der Bezirkswahlliste und der Wahlkreisliste unterschieden. Jede Partei oder Wählervereinigung kann bis zu 60 Personen auf die Bezirksliste setzen und abhängig von der Größe des Wahlkreises bis zu sechs beziehungsweise zehn Kandidierende für die jeweilige Wahlkreisliste.

Es stehen nicht nur Kandidierende aus Parteien zur Wahl, sondern auch parteilose Einzelpersonen. Außerdem könnt ihr nur die Kandidierenden wählen, die in eurem jeweiligen Bezirk antreten.

Wo kann ich mich noch informieren?

Für die Bezirkswahlen gibt es keinen Wahl-O-Mat, wie für die Europawahl. Mit der Seite du-bist-entscheidend.de hat die Hamburger Bürgschaft eine Service-Webseite zu den Hamburger Wahlen erstellt. Wählende können sich über den Wahlprozess, die Inhalte der Abstimmungen und die Standorte ihrer Wahllokale informieren.

Besonders hervorzuheben ist die Kandierendensuche, bei der alle 1.540 Kandidierenden aufgelistet sind und unter Eingabe verschiedener Suchfilter gefunden werden können.

Die Hamburger Bezirkswahlen in Zahlen: 54 Wahlkreise, 7 Bezirke, 5 Jahre Wahlperiode, ab 16 Jahren wahlberechtigt, 10 Kreuze, 1.4 Millionen Wahlberechtigte
Erstellt von Kim Staudt mit Piktochart

Wie wähle ich?

Für die Bezirkswahl erhaltet ihr zwei Stimmzettel, einen für die Bezirksliste und einen für die Wahlkreisliste. Pro Liste könnt ihr fünf Kreuze setzen, also habt ihr insgesamt zehn mögliche Stimmen. Ihr könnt auch weniger Kreuze setzen, aber auf keinen Fall mehr. Wenn ihr auf einem eurer Stimmzettel mehr als fünf Kreuze macht, wird dieser ungültig.

Warum sollte ich wählen gehen?

Die Bezirksversammlungswahlen sind die beste Möglichkeit, um Einfluss auf euren Wohnort zu nehmen und euren Bezirk mit- und umzugestalten. Wählen zu dürfen ist das größte Recht in einer Demokratie, es macht aber nur Sinn, wenn wir es wahrnehmen.

Auf der Landespressekonferenz am 07. Mai stellt Bürgerschaftspräsidentin Carol Veit das Informationsprogramm zu den Hamburger Wahlen vor und ruft zur Wahlbeteiligung auf:

“Alle Informationen Sind Da. Es gibt keinen Grund am 26. Mai nicht zur Wahl zu gehen”

Briefwahl

Ihr seid am 26. Mai nicht zu Hause oder wollt euer Wahlrecht in den eigenen vier Wänden ausüben? Kein Problem. Seit dem 16. April könnt ihr die Unterlagen für die Briefwahl beantragen und erhaltet diese im Regelfall innerhalb von vier Tagen. Mittlerweile könnt ihr den Antrag auch unkompliziert online stellen. Bis Freitag, den 24. Mai 18 Uhr könnt ihr einen Wahlschein beantragen.