Der Rapper Gzuz betritt einen Gerichtssaal mit einem Mundschutz.
Rapper Gzuz muss sich ab heute wieder im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Foto: Marcus Brandt/dpa

Körperverletzung, Waffen- und Drogenbesitz: Im September 2020 ist Gzuz zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 510.000 Euro verurteilt worden. Der Hamburger Rapper hatte das Urteil angefochten, am Montag startete der Gzuz Prozess in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg erneut.

Seit Montag muss sich der Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Straßenbande, Gzuz, wieder vor Gericht verantworten. Ende September 2020 verurteilte das zuständige Amtsgericht den 33-Jährigen zu 18 Monaten Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes und Körperverletzung. Seine Verteidigung hatte Rechtsanwalt Christopher Posch übernommen, der als TV-Anwalt auf RTL prominent wurde. Gegen das Urteil legte Kristoffer Jonas Klauß, wie Gzuz mit bürgerlichem Namen heißt, Berufung ein.

Das Landgericht Hamburg, vor dem das Verfahren seit Montag verhandelt wird, setzte sieben Prozesstage an. Ein Gerichtssprecher sagte, dass dieses Mal ein psychiatrischer Sachverständiger den Prozess begleiten werde. Er solle auch klären, ob Rauschmittel bei den Anklagepunkten Einfluss gehabt haben, was die Schuldfähigkeit des Angeklagten mindern könnte.

Gzuz Prozess: Es geht um eine Schreckschusspistole, Gewalt gegenüber eines Fans und Drogen

In der Neuauflage des Prozesses sollen auch Zeug:innen aus dem ersten Verfahren erneut aussagen. Der Musiker soll einer jungen Frau mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, nachdem sie ein Foto mit ihm machen wollte. Zudem fanden Ermittler:innen in seiner Wohnung in Halstenbek im Kreis Pinneberg eine Schreckschusspistole und Munition.

Für Aufsehen sorgte im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht die Auseinandersetzung zwischen dem Amtsrichter Johann Krieten und dem Verteidiger des Rappers, sowie dem Angeklagten selbst. “Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?”, hatte Krieten Gzuz nach teils hitzigen Sitzungen gefragt. Posch forderte, seinen Mandanten in allen Punkten freizusprechen.

Teilgeständnis bei Verhandlungsauftakt

Am Montag räumte der Rapper vor dem Landgericht Hamburg die Vorwürfe gegen ihn teilweise ein. Er gab zu, eine 19-Jährige im März 2020 geschlagen zu haben, nachdem er angenommen hatte, sie wolle ihn filmen. Er erklärte jedoch, dass es nicht seine Absicht gewesen war, die Frau zu verletzen. Um sich vor der filmenden Frau zu schützen, habe er hektische Handbewegungen gemacht. Der Schlag erfolgte aus Versehen, so Gzuz.

Für den Anklagepunkt des Drogenbesitzes hatte der Hamburger eine andere Erklärung parat. Ausgenommen eines Tütchens Marihuana, das zusammen mit anderen Drogen in seiner Wohnung sichergestellt wurde, handelte es sich dabei um Rauschgift, das ein Freund besessen haben soll. Dieser habe damals ebenfalls in seiner Wohnung gelebt. Auch die Vorwürfe des illegalen Waffenbesitzes stritt Gzuz am Montag ab. Die gefundene Schreckschusspistole sowie Munition sollen seinem Schwiegervater gehört haben. Der Rapper erklärte außerdem, dass “Gzuz” eine Kunstfigur sei, die nicht seinen Charakter und seine wahre Persönlichkeit widerspiegeln.

jek/dpa