Die Polizei Hamburg ordert Verstärkung aus mehreren Bundesländern. Im Netz kursiert ein Foto von Transportpanzern Typ “Fuchs” der Bundeswehr in Hamburg. Soll auch das Militär bei G20 unterstützen? Die Bundeswehr dementiert dies.
Transportpanzer Typ “Fuchs” fahren durch Hamburg. Dies zeigt ein Bild, dass seit einiger Zeit durch die sozialen Netzwerke wandert. Sofort entstand der Bezug zum G20-Gipfel und das Gerücht, dass die Bundeswehr die Polizei in Hamburg unterstützen soll.
Was hat es mit dem Foto auf sich?
radpanzer / transportpanzer der #bundeswehr fahren von hamburg #osdorf nach #altona #NoG20 #panzer #radpanzer #hamburg pic.twitter.com/qMDpq21Fsd
— Christoph Löffler (@ch_loe_foto) 7. Juli 2017
Auf dem Bild sind die “Fuchs” Transportpanzer gut zu erkennen. Ebenfalls eine Filiale der Hamburger Sparkasse im Hintergrund. Warum fahren Panzer zum G20-Gipfel durch Hamburg? Ein Zufall? Das fragen sich etliche Twitterer.
Laut Klaus Brandl, Sprecher der Bundeswehr in Hamburg, wurden die Panzer heute von der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne in Blankenese in die rund zwei Kilometer entfernte Reichspräsident-Ebert-Kaserne in Iserbrook überführt. Dort gebe es bessere Parkmöglichkeiten. Brandl bezeichnete den Zeitpunkt der Überführung gegenüber FINK.HAMBURG als “sehr unglücklich”. Und auch die Polizei Hamburg äußert sich zu dem Bild.
KEINE Unterstützung der @bundeswehrInfo zu #G20HAM17! Dem Einsatz sind deutliche verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt – Grundgesetz Art. 87 https://t.co/6tTdKKz8sU
— Polizei Hamburg (@PolizeiHamburg) 7. Juli 2017
Was braucht es für einen Bundeswehreinsatz innerhalb Deutschlands?
Für den Einsatz der Bundeswehr in Deutschland müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zwei Möglichkeiten rechtfertigen laut Grundgesetz den Einsatz. Darunter fällt zum einen die “Katastrophenhilfe” (Artikel 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz) und der sogenannte Innere Notstand (Artikel 87a Absatz 4 Grundgesetz).
Unter Punkt 4 heißt es dazu: “Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.”