Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen müssen bisher zur Änderung ihres Geschlechtseintrags langwierige Prozesse auf sich nehmen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll sich dies nun ändern.
Ein Beitrag von Jonas Dorn, Jacqueline Kurjahn und Anna-Lena Schou
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministeriums der Justiz haben einen Gesetzesentwurf zur Reformierung des bisherigen Transsexuellengesetzes (TSG) vorgelegt. Das neue „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag” (SBGG), auch bekannt als Selbstbestimmungsgesetz, soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt zu ändern.
Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit werfen wir von FINK.HAMBURG einen Blick auf die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzentwurfs.
Was ist das Selbstbestimmungsgesetz?
- Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1981 ersetzen. Die alten Regelungen wurden stark kritisiert und Teile des TSG vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
- Das neue Gesetz soll nun die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags von trans-, intergeschlechtlchen und nichtbinären Personen vereinfachen.
- Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz trifft keine Aussagen über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen.
Was soll sich durch das Selbstbestimmungsgesetz ändern?
- Bislang müssen für eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens gemäß TSG ein Gerichtsverfahren eröffnet und hierfür zwei ärztliche Gutachten erstellt werden. Dieser Vorgang ist teuer und wird von vielen Betroffenen als menschenverachtend wahrgenommen.
- Mit dem neuem Selbstbestimmungsgesetz reicht es aus, eine einfach Erklärung beim Standesamt abzugeben. Nach einer dreimonatigen Wartezeit gilt dann der neue Eintrag. Änderungen können auch mehrmals vorgenommen werden, vor einer erneuten Änderung muss aber mindestens ein Jahr vergehen. Änderungen können somit auch rückgängig gemacht werden.
- In dem neuen Gesetzentwurf werden werden auch Fälle genannt, in denen das Gesetz anderen Gesetzen/Rechten untergeordnet ist: Bei der Nutzung von Umkleideräumen und Toiletten steht beispielsweise das Hausrecht über dem Selbstbestimmungsgesetz.
Welche Kritik wird am Entwurf geäußert?
In der Queer-Szene, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie in den (sozialen) Medien werden Kritikpunkte zum Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes geäußert.
- Das im Entwurf niedergeschriebene Hausrecht schränkt Betroffene auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes weiterhin ein. So ist es beispielsweise möglich, dass Saunabetreiber*innen trans*Frauen den Zutritt zu einer Frauensauna nach dem Hausrecht verwehren.
- Tritt in Deutschland ein Spannungs- beziehungsweise Verteidigungsfall ein, so können Personen sich gemäß des Gesetzesentwurfs nicht ihrem bei Geburt zugeordneten männlichen Geschlechtseintrag entziehen. Sie können trotz ihrer gewählten Zuordnung zum weiblichen Geschlecht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden, im Gegensatz zu Cis-Frauen. Dieser Aspekt der Wehrpflicht sorgt für kritische Stimmen.
Wann soll das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft treten?
- Bevor das Gesetz in den Bundestag eingebracht und zur Abstimmung gegeben werden kann, müssen zunächst die Bundesländer und Verbände angehört werden. Dies passiert derzeit.
- Das Bundesfamilienministerium und Bundesjustizministerium beabsichtigen, mit dem Entwurf im vierten Quartal diesen Jahres ins Kabinett zu gehen.