Im Prozess gegen den ehemaligen KZ-Wachmann Bruno D. hat das Hamburger Landgericht die Anklage auf Beihilfe zum Mord reduziert. Die Staatsanwaltschaft befürchtete, das Verfahren gegen den 93-jährigen sonst nicht zu Ende führen zu können.

Das Hamburger Landgericht hat die Anklage gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann auf Beihilfe zum Mord reduziert. Grund dafür ist das hohe Alter des Beschuldigten: Die Staatsanwaltschaft befürchtete, dass der Prozess gegen den 93-Jährigen nicht zu Ende gebracht werden könnte, bevor er verstirbt. Der ehemalige SS-Wachmann Bruno D. soll im KZ-Stutthof “die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt” zu verantworten haben.

Seit Oktober 2019 muss sich der Rentner vor dem Landesgericht Hamburg verantworten. Ursprünglich wurde er zweifach angeklagt: Von den überlebenden Opfern zur versuchten Beihilfe zum Mord; von den Nachkommen der im KZ getöteten Menschen zur vollendeten Beihilfe zum Mord. Insgesamt geht es um 5.320 Fälle. Wie die Strafkammer am Mittwoch verkündete, soll es im Prozess nun nur noch um die vollzogenen Tötungen gehen.

KZ-Überlebende können nur noch zuschauen

Die Entscheidung der Strafkammer ist insbesondere für diejenigen der 40 Nebenkläger*innen bedeutsam, die selbst KZ-Überlebende sind. Bruno D. kann nach dem jetzigen Beschluss nun nicht mehr der Tat des versuchten Mordes belangt werden. Betroffene Nebenkläger*innen können demnach nur noch zuschauen; ihre Anklage fällt weg.

Der Gerichtssprecher lies verlauten, dass die Überlebenden dennoch im laufenden Prozess ihren Status als Nebenkläger*innen behalten würden. Bei einem Revisionsprozess könnten jedoch nur Nebenkläger*innen beteiligt bleiben, deren Angehörigen nachweislich während der Anstellung des Angeklagten im KZ-Stutthof umkamen.

Mehmet Daimagüler, Anwalt der Nebenkläger*innen, kritisierte den Beschluss des Gerichtes: Durch die Beschränkung würden die KZ-Überlebenden zu Zuschauer*innen des Prozesses werden. “Das ist juristisch falsch, das ist moralisch falsch”, so Daimagüler. Dennoch stimmte die Mehrzahl der Nebenkläger*innen der Entscheidung der Strafkammer zu.

Der Angeklagte weist Schuld von sich

Bruno D. war von August 1944 bis April 1945 im Konzentrationslager bei Danzig als Wachmann tätig. Dass er im besagten Tatzeitraum dort arbeitete, hatte der Rentner im Ermittlungsverfahren bereits eingeräumt. Eine Schuld an der Beihilfe zu Mord stritt er jedoch ab. Da der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 beziehungsweise 18 Jahre alt war, findet der Prozess vor der Jugendstrafkammer statt.

Am Montag soll der Prozess mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt werden.

maj/dpa

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