Die Maskenpflicht in Hamburg bleibt. Ein Senatssprecher betont, dass die entsprechende Verordnung bis zum 31. August gilt. In anderen Bundesländern könnte die Maskenpflicht schon bald aufgehoben werden.

Wer in Hamburger Geschäften einkauft, muss weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch im öffentlichen Nahverkehr bestehe die Maskenpflicht weiterhin, betonte Senatssprecher Marcel Schweitzer am Sonntag. Die Maskenpflicht sei sehr wirksam im Kampf gegen das Coronavirus und Voraussetzung für die seit vergangenem Mittwoch geltenden Lockerungen.

Die aktuelle Corona-Verordnung gilt offiziell bis zum 31. August. „Sie umfasst damit auch den Zeitraum des Ferienendes mit dem Effekt der Reiserückkehrer, den wir im Infektionsgeschehen erst Ende August beurteilen können“, sagt Schweitzer. „Wir treffen neue Entscheidungen erst, wenn wir die Auswirkungen der bisherigen Lockerungen auf das Infektionsgeschehen mit einem entsprechenden zeitlichen Abstand beurteilen könne.“

In anderen Bundesländern wird unterdessen über die Abschaffung diskutiert. Harry Glawe (CDU), Wirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns, kündigte an, dass im Kabinett in Schwerin schon Anfang August das Ende der Maskenpflicht beschlossen werden könnte. Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit die geringste Zahl bestätigter Infektionen mit dem Corona-Virus.

Glawe will auch mit Kolleg*innen in Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sprechen, um eine einheitliche Regelung für Norddeutschland zu finden. „Noch lieber wäre mir ein bundesweites Ende der Maskenpflicht im Handel“, sagt er. „Wenn das Infektionsgeschehen so gering bleibt, sehe ich keinen Grund, länger an der Maskenpflicht im Handel festzuhalten.“

pia/dpa

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