Nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg sind bisher 169 Strafverfahren gegen Polizist:innen wegen Körperverletzung im Amt registriert. Vier Jahre später wurde auf Seiten der Polizei noch niemand angeklagt und 133 dieser Verfahren bislang eingestellt.

Am 07. und 08. Juli 2017 kam es im Zuge des G20-Gipfels in Hamburg zu Ausschreitungen. Vier Jahre später erklärt der Senat auf Anfrage der Linken, dass bisher in keinem der 169 Strafverfahren gegen Polizist:innen Anklage erhoben wurde. Insgesamt sind 133 der 169 Strafverfahren in Zusammenhang mit den Ausschreitungen während des G20-Gipfels eingestellt worden. Nach Informationen der Hamburger Morgenpost sei der Grund dafür mangelnder Tatverdacht.

Die Linke sieht ein Rechtsstaatsdefizt

Der Linken-Innenexperte Deniz Celik bewertet die „Aufarbeitung von polizeilichen Straftaten“ als „völlig unzureichend“. Zudem sei es ein erhebliches Rechtsstaatsdefizit, dass „Täter in Uniform ungestraft davonkommen.“

Erneut fordern die Linken eine unabhängige Ermittlungsstelle. Laut Celik leiden Betroffene noch heute unter den Erfahrungen, die sie während des Gipfels gemacht haben. Die unabhängige Ermittlungsstelle könnte dafür sorgen, dass Opfer von Polizeigewalt Gerechtigkeit erfahren würden.

G20-Demonstrant:innen als Täter

Bei Verfahren gegen Zivilist:innen im Zusammenhang mit G20 sieht die strafrechtliche Aufarbeitung anders aus: Gegen 451 Beschuldigte wurde Anklage erhoben und teils mehrjährige Haftstrafen verhängt. Einer Senatsantwort zufolge waren bis Ende vergangenen Jahres 169 der Strafverfahren noch nicht abgeschlossen.

lub/dpa

Titelbild: Bodo Marks/dpa