Wegen steigender Corona-Neuinfektionen hat Hamburg neue Schutzmaßnahmen angeordnet. Ob es einen Lockdown gibt, hängt laut Bürgermeister Tschentscher von den nächsten Wochen ab.

Aufgrund steigender Zahlen bei Corona-Neuinfektionen verschärft der rot-grüne Senat ab Montag die Corona-Regeln. Laut dem am Freitag gefassten Beschluss dürfen sich nun im privaten Bereich, wie auch in der Gastronomie, nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Am Sonntag stieg der Sieben-Tage-Wert in Hamburg auf 84,5 Infektionen je 100.000 Einwohner.

Bestehende Corona-Regeln werden erweitert

Auch das bestehende Alkoholausschankverbot wird ausgeweitet. Nach der bis fünf Uhr gehenden Sperrstunde darf jetzt bis zehn Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. Solche Einschränkungen hätten sich in der ersten Phase der Pandemie schon als erfolgreiche Unterbrechung von Infektionsketten bewährt, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei der Vorstellung der Corona-Regeln.

Erneuter Lockdown droht

Ob es einen neuen Lockdown gibt, wird laut Tschentscher danach entschieden, wie sich die Fallzahlen entwickeln. „Das hängt jetzt ab von den Zahlen in den nächsten Wochen“, sagte er im ARD-“Morgenmagazin”. Es gehe nun darum, dass sich alle an die Regelungen im öffentlichen und privaten Raum halten.

Die zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) sagte: „Wir müssen die Kurve abflachen.” Die Entscheidungen seien schweren Herzens getroffen worden, mit dem Wissen um die Konsequenzen für viele, die das sehr hart treffe. “Aber wir können und wollen die Dinge nicht einfach laufen lassen”, so Fegebank.

Innensenator Andy Grote (SPD) hatte am Freitag Kontrollen und Bußgelder im Falle von Verstößen angekündigt. Eine weitere Reaktion auf steigende Infektionszahlen ist die Absage des Wintderdoms, dieser hätte vom 6. November bis 6. Dezember stattfinden sollen. Eine Entscheidung zu den Weihnachtsmärkten gibt es noch nicht.

Ausnahmeregelungen für Familien und Umzüge

Ausnahmen bei den neuen Regeln gelten für Patchworkfamilien und Kinder unter zwölf Jahren. Gemeinsames Spielen und Kindergeburtstage sind damit möglich. Diese Sonderregel gilt aber nur im privaten Wohnraum – und damit etwa nicht für Gruppen von Kindern an Halloween. Hier gilt weiterhin die Zehn-Personen-Regel.

Auch für Umzüge wurde in der sogenannten Auslegungshilfe der Verwaltung verankert, dass Hilfe von Freunden aus mehreren Haushalten nicht geahndet wird. Diese müssen aber Abstand halten, eine Maske tragen und sich nicht alle in der Wohnung aufhalten.

jos/dpa

Titelfoto: Lucas Rudolf

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