Nach der Bund-Länder-Konferenz am Sonntag steht fest: Statt Teil-Lockdown kommt jetzt der Voll-Lockdown. Auch in Hamburg werden die Corona-Maßnahmen ab dem 16. Dezember verschärft.

Nach dem Bund-Länder-Beschluss müssen viele Geschäfte des Einzelhandels ab kommendem Mittwoch, 16. Dezember, bis zum 10. Januar zum Schutz vor Corona schließen. Dazu zählen sämtliche Läden, die nicht den täglichen Bedarf abdecken. Offen bleiben sollen Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken. Laut NDR sollen Kund*innen weiterhin Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker*innen, Hörgeräteakustiker*innen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten und Banken besuchen können.

Tschentscher ruft zu Zurückhaltung auf

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) warnt in den beiden Tagen vor dem Lockdown vor einem Ansturm auf die noch geöffneten Geschäfte. In der Pressekonferenz zu den Verschäfungen der Corona-Maßnahmen appellierte er an die Bürger*innen: Es dürfe am Montag und Dienstag nicht zu einer “Black-Friday-Situation” kommen. Eine Überlastung des Einzelhandels könnte Folgen für das Infektionsgeschehen haben. Weil es eine bundesweit einheitliche Regelung für den Einzelhandel gibt, werden medizinisch nicht notwendige und körpernahe Dienstleistungen wie Friseur*innen, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe auch erst am kommenden Mittwoch geschlossen.

Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen bat Tschentscher die Bürger*innen dringend, sich an die Regeln zu halten und diese nicht auszudehnen oder rechtliche Lücken zu suchen. “Niemand weiß, wie sich die Dinge weiterentwickeln, aber alle sind sich sicher, dass vieles davon abhängt, dass möglichst alle sich an die Maßnahmen halten”, so der Bürgermeister.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Auch die Anwesenheitspflicht an Hamburger Schulen wird zwischen dem 16. Dezember und 10. Januar ausgesetzt. Die Schulen und Kitas blieben aber bis zu den Weihnachtsferien offen, so der Bürgermeister. Eltern können dann selbst entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD). Regulär beginnen die Ferien am Freitag und dauern bis zum 4. Januar. Anders als im ersten Lockdown bleiben Spielplätze geöffnet.

Kontaktbeschränkungen an den Weihnachtsfeiertagen

Weiterhin gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind auf fünf Menschen aus zwei Haushalten begrenzt. Über die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis 26. Dezember dürften größere Familien aber zusammen feiern. Dann sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahren aus dem engsten Familienkreis zugelassen. Zum engsten Familienkreis gehören: Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen – auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Feuerwerk- und Alkoholverbot

Der Verkauf von Feuerwerk für Neujahr wird verboten. Dazu gehört auch das Abbrennen von Pyrotechnik, so Innensenator Andy Grote (SPD). Außerdem ist in den bundesweiten Regeln auch ein An- und Versammlungsverbot vorgesehen – so gelte es dann auch in Hamburg.

Für den gesamten Lockdown gilt ein striktes Alkoholverbot im Freien. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt, Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. In Hamburg wurde bereits schon der Ausschank von alkoholischen Getränken untersagt.

Schnelltests für Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen

Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen sollen ab dem 21. Dezember mindestens zweimal pro Woche vor dem Dienst einen Corona-Test machen. So sollen Ältere geschützt werden.

mfa/dpa

Titelbild: Pixabay

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